Veröffentlichung der Jahresrechnung In Art. 12 StromVG und Art. 10 StromVV ist festgelegt, welche Informationen für die Netznutzung leicht zugänglich gemacht und veröffentlicht werden müssen. Hierunter fallen unter anderem die Jahresrechnungen der Netzbetreiber. Mit der Veröffentlichung der Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) im Internet sind die gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 10 StromVV erfüllt.